In Frankreich sind persönliche Daten vor allen durch das Gesetz Nr. 78-87 vom 6. Januar 1978, das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004, Art. L. 226-13 des französischen StGB und die Europäische Richtlinie vom 24. Oktober 1995 geschützt.
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In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 38 ff. des französischen Datenschutzgesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 verfügt jeder Besucher über ein Recht auf Zugriff, Berichtigung und Einspruch gegenüber seinen persönlichen Daten. Um dieses Recht auszuüben, ist ein schriftlicher, mit seiner Unterschrift versehener Antrag zu stellen. Diesem ist eine Kopie des Identitätsdokuments mit der Unterschrift des Inhabers dieses Dokuments beizufügen sowie die Adresse, an die die Antwort zu schicken ist.
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Die Datenbanken sind durch die Bestimmungen des Gesetzes von 1. Juli 1998 geschützt, mit dem die Richtlinie 96/9 vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in nationales Recht überführt wurde.